Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GEBIT Münster GmbH & Co. KG ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website zur Anmeldung für den Fachtag „Kinder- und Jugendhilfe inklusiv planen – Rollen klären, Schnittstellen nutzen“ am 11. November 2026 in Hannover orientiert sich an den Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die gesamte Website zur Anmeldung für den Fachtag am 11. November 2026 in Hannover.

Nicht erfasst ist das externe Anmeldeformular des Dienstes Baserow, das sich in einem neuen Fenster öffnet. Für dessen Barrierefreiheit ist der Anbieter verantwortlich. Sollten Sie das Formular nicht nutzen können, melden Sie sich gerne per E-Mail an – wir nehmen Ihre Anmeldung dann persönlich entgegen.

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Semantische HTML-Struktur zur Unterstützung von Screenreadern
  • Vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Responsive Darstellung für verschiedene Endgeräte und Bildschirmgrößen
  • Sichtbare Fokus-Zustände bei der Tastaturnavigation
  • Klare Formularbeschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
  • Berücksichtigung reduzierter Bewegung (prefers-reduced-motion)

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder Sie Informationen in einer barrierefreien Form benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 301.3 – Landesjugendhilfeplanung
E-Mail: landesjugendhilfeplanung@ms.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen wenden.